Preisgestaltung von IV-Hilfsmitteln ab 2026

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Das Bundesamt für Sozialversicherungen setzt auf transparente und nachvollziehbare Preise. Auf dieser Basis hat der SZBLIND die Preise rund um die Produkte, welche durch die IV finanziert werden, entsprechend angepasst.

Dabei fliessen der Einkaufspreis, zusätzliche regulatorische Kosten sowie Aufwände für Personal und Infrastruktur mit ein.

Daraus resultiert eine Preissenkung bei Produkten über CHF 100 und eine Preiserhöhung bei Produkten unter CHF 100. Die Preisveränderung bezieht sich auf folgende Hilfsmittelgruppen: weisse Stöcke, Zubehör und Hinderniserkennungsgeräte, Blindenschriftmaschinen, Hörbuchspieler.

Für Personen im AHV-Alter, die sich aufgrund der Preiserhöhungen die entsprechenden Hilfsmittel nicht mehr leisten können, gibt es bei den Sozialdiensten der kantonalen Beratungsstellen Möglichkeiten zur Suche nach externen Finanzierungsquellen. Wir bitten Sie, sich bei Anfragen direkt an Ihre Beratungsstelle zu wenden.